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Gericht erörtert Streit um sofortige Nutzung des "Bombodroms"

16.05.2006: Berlin/Potsdam/MVr Im Rechtsstreit um die sofortige Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Bombenabwurfplatz der Bundeswehr hat das Verwaltungsgericht Potsdam für Mittwoch (17-05-06) um 13.00 Uhr einen Erörterungstermin angesetzt.

Dabei handele es sich nicht um eine mündliche Verhandlung, betonten die Anwälte der Gegner des sogenannten "Bombodroms" bei Wittstock, Reiner Geulen und Remo Klinger. Die Erörterung sei nicht öffentlich.

Hintergrund der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind vier einstweiligen Anordnungen, die die Bombodrom-Gegner 2003 bis 2005 erwirkt haben. Auf Antrag der Gemeinden Rheinsberg und Wittstock in Brandenburg sowie Lärz in Mecklenburg-Vorpommern und eines Hotelbetreibers aus Lärz war der Bundeswehr die sofortige Wiederinbetriebnahme des früheren sowjetischen Truppenübungsplatzes untersagt worden. Beschwerden der Bundeswehr gegen diese Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Im Dezember 2005 verlangte das Verteidigungsministerium jedoch eine Aufhebung der Anordnungsbeschlüsse und leitete neue Gerichtsverfahren ein. Sollten die Anträge des Verteidigungsministeriums erfolgreich sein, dürfte die Bundeswehr ab sofort mit den Bombenabwürfen beginnen. Die Anwälte der Gegner legten dem Gericht allerdings im Januar ein umfangreiches Lärmgutachten vor, das die Befürchtungen der Anwohner vor dem Tieffluglärm ihrer Auffassung nach bestätige. Geulen und Klinger betonten, sie hätten auf mehreren hundert Seiten begründet, warum die Anträge der Bundeswehr zurückzuweisen seien.

MVregio Landesdienst mv/bln/p

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Artikel erstellt: 16.05.2006, 11:30, 1766 Anschläge

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