Neues Gesetz sichert Akteneinsicht der Bürger bei Behörden
27.06.2006: Schwerin/MVr Mecklenburg-Vorpommern stärkt das Recht seiner Bürger auf einen freien Informationszugang bei Behörden.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Informationsfreiheit gilt im Nordosten erstmals ein allgemeiner und umfassender, verfahrensunabhängiger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei der öffentlichen Verwaltung des Landes. Damit kann jeder, der das wünscht, auf Antrag in alle behördlichen Unterlagen Einsicht nehmen. Bislang konnten nur von Verwaltungsvorgängen betroffene Bürger Auskünfte verlangen.
Persönliche Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen bleiben nach Angaben des Innenministeriums weiterhin geschützt. Das Gesetz soll zunächst fünf Jahre lang gelten. Auf Bundesebene greift seit Januar eine entsprechende Regelung, die den Bürgern detaillierte Auskünfte von Bundesämtern zusichert. Daneben haben auch die Länder Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen.
MVregio Landesdienst mv/sn
