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Bessere Entwicklungschancen für Kinder bei Hartz IV notwendig

14.08.2008: Greifswald/MVregio Eine sofortige Gewährleistung des Ernährungsbedarf von Kindern aus Familien, die von SGB II-Leistungen leben müssen, fordert die vorpommersche Diakonie.

"Der derzeitige Regelsatz für Kinder reicht nicht mehr für eine ausreichende Ernährung. Deshalb müssen als Sofortmaßnahme die Regelsatzkürzungen für Kinder in Hartz IV zurück genommen werden", so Gregor Kochhan, Referent für Existenzsicherung im Diakonischen Werk der Pommerschen Evangelischen Kirche.

Dies erfordert zum Beispiel die Anhebung des Regelsatzes um 25 Prozent bei Schulkindern. "Wir sind froh, dass sich auch die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister für eine Neubemessung der Regelsätze ausgesprochen hat. Wir befürchten jedoch, dass die Anpassung nicht umgehend geschieht", sagt Gregor Kochhan weiter. Die Situation erfordert aber ein schnelles Handeln. Kinder, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, dürfen nicht an Hunger leiden.

2004 standen für 7-13 jährige beispielsweise noch 2,82 Euro pro Tag für Nahrungsmittel und nichtalkoholische Getränke zur Verfügung, aktuell nur noch 2,28 Euro. Gegenüber 2004 wurde Schulkindern unter 14 Jahren durch die Hartz IV-Gesetzgebung 20 Prozent des Geldes für Essen und Trinken entzogen. Ihr Bedarf wird mittlerweile mit dem von Säuglingen gleichgesetzt. "Das Jugendamt griffe ein, würde bekannt, dass Eltern ihrem 13-jährigen Kind die gleiche Menge an Lebensmittel zukommen lassen wie einem Säugling. Ihnen würde die Vernachlässigung ihres Kindes vorgeworfen", so Kochhan.

Der Ernährungsbedarf erhöht sich zwangsläufig mit dem Wachstum, der Zunahme des Körpergewichts und der Bewegung. So verdoppelt sich beispielsweise der tägliche Verbrauch von Kilokalorien bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren gegenüber Kindern im Alter von 4 bis 6 Jahren. Dieser entwicklungsbedingte Ernährungsbedarf spiegelt sich jedoch nicht in der Festlegung der heutigen Regelsatzanteile wieder. Kinder bis 13 Jahre erhalten nur noch 60 Prozent der Regelsatzanteile eines Erwachsenen, Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren 80 Prozent.

Immer weniger gelingt es den Müttern und Vätern, dass ihre Kinder fit und gesund in den Tag starten. Gesunde Ernährung, Müsli, Obst und Gemüse, Frischeprodukte in ausgewogener Weise sind angesichts der finanziellen Möglichkeiten nicht realisierbar. Viele Hartz IV Kinder kommen hungrig zur Schule.

Im früheren Bundessozialhilfegesetz wurden diese Bedarfe noch berücksichtigt. 2005 wurden mit Einführung von Hartz IV Kürzungen bei diesen Altersgruppen vorgenommen. Die Diakonie Vorpommern fordert eine unverzügliche Revision dieser damaligen Kürzungen und die Wiederherstellung altersgerechter Regelsätze von 75 Prozent für 7-13-Jährige und 90 Prozent für 14-17-Jährige.

"Die Rücknahme der ungerechtfertigten Kürzung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist eine notwendige Sofortmaßnahme. Sie ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche mit Hartz IV Leistungen zumindest ihren wachstumsbedingten Ernährungsbedarf decken können. Dies ist eine Grundvoraussetzung, dass Kinder aus Hartz IV-Familien auch ihre Bildungschancen wahrnehmen können", stellt Kochhan fest. Mittelfristig muss der ganze Regelsatz neu überprüft werden, denn, so Kochhan, "wir müssen alles tun, dass Kinder endlich der Armutsfalle entkommen."

MVregio Landesdienst mv/hgw

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Artikel erstellt: 14.08.2008, 10:53, 3759 Anschläge

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