Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ( englisch Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen , ECRML) werden am 5. November 1992 vom Europarat gezeichnet.

Seele

Ziel der Charta ist es that Minderheitensprachen Regional- oder als ein Teil des Einzigartiger Datei Kulturellen up Erbes Europas anerkannt waren. Sie sich ein Dafür setzt, sterben Dass von Zusammengehörigkeit Regionalen Sprachminderheiten nicht Durch kosmopolitische Grenzen behindert Wird. Durch das Element der Carta soll verbinden, die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern Einer Gruppe gestärkt waren Sprachendienst. Das Minderheitensprache Regional- und Soll Vor dem Aussterben geschützt und sie im Bereich des Utility-Recht, die Schulen des öffentliche, Kültür up, Wirtschaftlich und Soziales Leben Eulen der Medien ausgeweitet wurden. Dazu der gehören Fremdsprachliche Unterricht und das Studium der Sprache jeweiligen, und Auch vor Allem für Ihre dachsprachlichen Mitbürger.

Gliederung

Die Sprache charta ( SEV Nr 148) gliedert ich five abschnitte.

  • Die erste ( „Allgemeine Bestimmungen“) Enthält Eine sehr weite Definition Gegenstand der Regional- und nicht between Minderheitensprachen differenzieren. Das Carta Definiert sie von Einem als historischen siedelnden Bevölkerungsminderheit Eines Staates gebrauchter Sprache, sterben sie von der Amtssprache unterscheidet. DAMIT Sie Schützt wieder Dialekte noch Sprachen von Immigranten.
  • Der Zweite Teil ( „Soul und Grundsätze“) formuliert ist es Höhle und allgemeine Zielsetzungen Staaten von Amerika Möglich, Eine oder Mehrere Sprachen lediglich dem „Schutz“ dieses Abschnittes zu unter Paare (less der Verbindlich ist als der dritte Abschnitt).
  • Of this dritte Teil ( „Maßnahmen“) Enthält EINEN Maßnahmenkatalog zur Aufgabe Verbesserung der Stellungen der Regional- oder Minderheitensprachen in den bereichen
    • “ Bildungswesen „
    • “ Justiz „,
    • “ Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe“,
    • “ Medien „,
    • „Kulturelle Aktivitäten und Einrichtungen“,
    • „Wirtschaftliches und soziales Leben“ und
    • „Grenzüberschreitender Austausch“.
Jede Vertragspartiei zahlt das Licht, mindestens 35 von 98 möglichen Maßnahmen aus diesem Katalog umsetzen.
  • Der vierte Teil („Anwendung der Charta“) regelt das Nachrichtenlicht der Unterzeichnerstaaten.
  • Die fünfundzwanzigsten Verordnungen enthalten Regelungen zur Unterzeichnung und

Geltung

Diese Charta wurde von 25 Staaten von Europarates ratifiziert (Stand: 5. November 2017).

Staaten, die die Charta der Charta angenommen haben, Albanien , Andorra , Belgien , Bulgarien , Estland , Georgien , Griechenland , Irland , Lettland , Litauen , Monaco , Portugal , San Marino und die Türkei .

Aserbaidschan , Frankreich , Island , Italien , Malta , Mazedonien , Moldawien und Russland haben die Charta weder unterschrieben, noch nicht ratifiziert.

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen:
Status der Charta in den Staaten der Europarates [1]
Staat Unterzeichnung Ratifikation Inkompatibilität
 Albanien
 Andorra
 Armenisch 11. Mai 2001 25. Januar 2002  1. Mai 2002
 Aserbaidschan 21. Dez. 2001
 Belgien
 Bosnien und Herzegowina  7. Sep. 2005 21. Sep. 2010  1. Jan. 2011
 Bulgarien
 Dänemark  5. Nov. 1992  8. Sep. 2000  1. Jan. 2001
 Deutschland  5. Nov. 1992 16. Sep. 1998  1. Jan. 1999
 Estland
 Finnland  5. Nov. 1992  9. Nov. 1994  1. Mär. 1998
 Frankreich  7. Mai 1999
 Georgien
 Griechenland
 Irland
 Insel  7. Mai 1999
 Italien 27. Juni 2000
 Lettland
 Liechtenstein  5. Nov. 1992 18. Nov. 1997  1. Mär. 1998
 Litauen
 Luxemburg  5. Nov. 1992 22. Juni 2005  1. Okt. 2005
 Kroatien  5. Nov. 1997  5. Nov. 1997  1. Mär. 1998
 Malta  5. Nov. 1992
 Mazedonien 25. Juli 1996
 Moldawien 11. Juli 2002
 Monaco
 Montenegro SCG 22. Mär. 2005 15. Feb. 2006  6. Juni 2006
 Niederlande NL  5. Nov. 1992  2. Mai 1996  1. Mär. 1998
 Norwegen  5. Nov. 1992 10. Nov. 1993  1. Mär. 1998
 Österreich  5. Nov. 1992 28. Juni 2001  1. Okt. 2001
 Polen 12. Mai 2003 12. Feb. 2009  1. Juni 2009
 Portugal
 Rumänien 17. Juli 1995 29. Januar 2008  1. Mai 2008
 Russland 10. Mai 2001
 San Marino
 Schweden  9. Feb. 2000  9. Feb. 2000  1. Juni 2000
 Schweiz  8. Okt. 1993 23. Dez. 1997  1. Apr. 1998
 Serbische SCG 22. Mär. 2005 15. Feb. 2006  1. Juni 2006
 Slowakei 20. Feb. 2001  5. Sep. 2001  1. Jan. 2002
 Slowenien  3. Juli 1997  4. Okt. 2000  1. Jan. 2001
 Spanien  5. Nov. 1992  9. Apr. 2001  1. Aug. 2001
 Tschechien  9. Nov. 2000 15. Nov. 2006  1. Mär. 2007
 Türkei
 Ukraine  2. Mai 1996 19. Sep. 2005  1. Jan. 2006
 Ungarn  5. Nov. 1992 26. Apr. 1995  1. Mär. 1998
 Vereinigtes Königreich Großbritannien  2. Mär. 2000 27. Mär 2001  1. Juli 2001
 Zypern 12. Nov. 1992 26. Aug. 2002  1. Dez. 2002
DK inklusive Färöer und Grönland
NL vergoldet nur im europäischen Teil des Königreichs der Niederlande
SCG Unterzeichnung und Ratifizierung durch Serbien und Montenegro
UK vergoldet seit 23. April 2003 auch auf der Isle of Man [2]

Anwendung der Charta

In Deutschland

Das Charter Wurde Durch Die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Durch Hinterlegung beim Europarat verpflichtet sich five Minderheitensprachen Deutschland and a zu Schützen Regionalsprache, Wobei die Massnahmen sich auf Bundesländer beschränken sterben, in welchen Gründen verbreitet Sprache ist:
Die Minderheitensprachen

  • Dänisch in den drei Varianten Reichsdänisch , Sydslesvigdansk und Sønderjysk in Schleswig-Holstein,
  • Sorbisch ( Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg),
  • Nordfriesisch in Schleswig-Holstein,
  • Saterfriesisch in Niedersachsen und
  • Romanes (geschützt nach Teil 2 seit 1998, erst später nachzufügung nach Teil 3 in Hessen).

Das Regionalsprache Niederdeutsch in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach Teil 3, in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt und nach Teil 2.

Für JEDE Sprache und gerechnet wird Getrennt Unterschiedlich weitreichende Massnahmen benannt, über umsetzung Ansatz, die Bundesregierung in entsendet ein dem Europarat Miert informiert. In den Nachrichten können auch die Sprachgemeinschaften Stellungen anfügen.

In Liechtenstein

Liechtenstein, das die Charta schwarz ratifiziert, ist zu einem Cousin geworden, der keine entsprechenden Minderheitensprachen im Land existiert.

In Luxemburg

Luxemburg Hut sterben Charta bl ratifiziert, wendet sie jedoch nicht ein, da keine entsprechenden Minderheitensprachen vorhanden Sind im Land.

In Österreich

→ Hauptartikel : Unterricht in Österreich

Österreich hat die Charta 2001 ratifiziert. Minderheitenspeichen im Sinne der Charta sind

  • Burgenlandkroatisch im Burgenland,
  • Slowenisch in Kärnten und der Steiermark,
  • Ungarisch im Burgenland und Wien,
  • Tschechisch in Wien,
  • Slowakisch in Wien und
  • Romani im Burgenland.

In der Schweiz

Die Schweiz ist der Einzigen Europas Staat, in DM Jenisch als „territoriale Nichte gebundene“ Sprache anerkannt Wurde. [3] In den bei der Ratifizierung geltend gemachten Vorbehalten präzisiert , die Schweiz, die Carta inwiefern sie auf das Rätoromanisch und sterben italienische Sprache als «Weniger verbreitete Amtssprachen» [4] anwenden Willen. Durch die herrschenden Territorialitätsprinzip Haben stirbt einzelne Kantone im Bereich der besonderen Sprachen jedoch Kompetenzen und so ist es Möglich, that im Carta Bündner Bündnerromanisch auf und Italienisch angewandt wurden Kann, da sie als Kantonale Minderheitensprachen anerkannt Sind sterben. Derselbe vergoldete für die Italienischen Kanton Tessin.

Würdigung und Kritik

Das Charter Stellt die erste völkerrechtlich of this ÜBERSETZUNG zum Schutz von Ausmaß und Minderheiten- Regionalsprachen dar. Sie können auch über Europa hinaus Referenzcharakter haben. Werde mit ihrer „Erstmals in den Europaischen Nach einem Krieg Geschichte völkerrechtliches Instrument me …, das kollektivrechtlich, essentialistischen und positiv Scheibe RIMINI zurück ausgerichtet ist.“ [5]

Der Maßnahmenkatalog Carta ist die Ebene gestaffelt, so ZVE Staaten von Amerika unter Berücksichtigung sowohl als auch die möglichkeiten ihrer bedürfnisse zum Schutz der Einzelsprachen Verpflichtungen eingehen Kann. DAMIT Liegt die Auswahl der Stärke der Massnahmen jedoch bei den Regierungen der Staaten und Wird von und finanziellen Politischen Ansprüchen eingeengt.

Das Charter Enthält keine möglichkeit des Einklagens von Sprach Rechte auf europäischer Ebene, Sondern ist auch von der Übernahme hier in das der Staaten Gesetzeswerk abhängig.

Die Beschränkung auf autochthone Sprachminderheiten und die DAMIT Verbundene Ausschluß der Sprachen von Migrant , folgte „ein eigentümlicher Pragmatismus“. [5] Auch keine FINDEN Sprachen Strand Tung, die als Einzel- nicht BZW. mehrheitlich Ausbausprachen, Sondern als Dialekte kategorisiert waren. „Bei der Carta Wird das Prinzip der Territorialiät angewendet, um zu bestimmen, war als Minderheiten- Regionalsprache anzusehen oder ist, Auch Wenn Es problematisch ist, auf of this Prinzip sprachliche Realitäten anzuwenden“. [6] In der Wadenfänger Untersuchung zum Territorialprinzip Sprache Carta bezweifelt Felix Tacke der Sprachwissenschaftliche Substanz des Begriffs Regionalsprache .[7]

Ebenfalls problematisch ist die von Ausschluss offiziellen Sprachen, war z. B. das Luxemburgische oder die ansässige in Portugal Mirandés . Die “ Allgemeine Erklärung des Spricht Gerade “ von 1996 betont dagegen die Stärker auf die Persönlichen richtiges Programm aneignet Sprache und ist DAMIT Einen IHR in anspruch weitgehender als Carta, Wird jedoch nicht so umgesetzt.

Durch sterben verpflichtung von Unterzeichnerstaaten, in regelmäßigen Abständen über Ihre Fortschritte in der Förderung Zu Ihrer jeweiligen Minderheitensprachen Nachrichten Wird auf sterben Staaten von Amerika ein gewisser Druck ausgeübt, die Forderungen WIRKLICH Auch zu erfüllen. Es drohen jedoch keine sanktionen, WENN this nicht wurden eingehalten.

Siehe auch

  • Regional- und Minderheitensprachen in Europa
  • Bundesrat für Niederdeutsch

Literatur

  • Franz Lebsanft , Monika Wingender (Hrsg.): Die Sprachpolitik des Europarats. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus linguistischer und juristischer Sicht . De Gruyter, Berlin 2012, ISBN 978-3-11-024083-2 .
  • Ulf-Thomas Lesle : Identitätsprojekt Niederdeutsch: Die Definition von Sprache als Politikum . In: Robert Langhanke (Hrsg.): Sprache, Literatur, Raum. Verl. für Regionalgeschichte, Bielefeld 2015, S. 693-741, ISBN 978-3-89534-867-9 .
  • Ulf-Thomas Lesle: Imaginierte Gemeinschaft: niederdeutsche Identitätskonstruktionen . In: Martin Rheinheimer (Hrsg.): Schrift und Identität in der Neuzeit. Wachholtz, Neumünster 2004, S. 241-256, ISBN 3-529-02938-6 .
  • Samuel Salzborn : Ethnisierung der Politik: Theorie und Geschichte des Volksgruppenrechts in Europa . Campus Verl., Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-593-37789-5 .
  • Felix Tacke: Belgien. Territorialprinzip und Minderheitenproblematik für den Hintergrund der ECRM . In: Franz Lebsanft, Monika Wingender (Hrsg.): Die Sprachpolitik des Europarats. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus linguistischer und juristischer Sicht. De Gruyter, Berlin 2012, S. 87-104. ISBN 978-3-11-024083-2 .

Weblinks

  • Europarat: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
  • Zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Fußnoten (PDF, 591 KiB)
  • Stellung des deutschen Bundesministeriums des Innern
  • Bericht der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ (Sprachencharta)
  • Allgemeine Erklärung der Sprachenrechte von Barcelona 1996 in Übersetzung durch die GfbV

Einzelanmerkungen und -belege

  1. Hochspringen↑ Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen SEV Nr.148. Europarat, 5. November 2017; abgelaufen am 5. November 2017 .
  2. Hochspringen↑ Vorbehalte und Erklärungen für Vertrag Nr.148 – Europäische Charta der Regional- oder Lessesprachen, Art der Erklärung: Territorialer Anwendungsbereich
  3. Hochspringen↑ Die Schweiz definiert das Jenische als nicht territorial gebundete Sprache
  4. Hochspringen↑ Charta und Vorbehalte auf admin.ch
  5. ↑ Hochsprung nach:a b Samuel Salzborn (Hrsg.): Minderheitsspiel in Europa. Historische Entwicklung, aktuelle Kontroversen und Lösungsstrategien. Innsbruck 2006, S. 17.
  6. Hochspringen↑ Ulf-Thomas Lesle: Identitätsprojekt Niederdeutsch. Diese Definition von Sprache als Politikum. In R. Langhanke (Hrsg.): Sprache, Literatur, Raum. Fs. für Willy Diercks. Bielefeld 2015, S. 704.
  7. Hochspringen↑ Felix Tacke: Belgien. Territorialprinzip und Minderheitenpolitik für den Hintergrund der ECRM. In: F. Lebsanft / M. Wingender: Die Sprachpolitik des Europarats. Berlin 2012, S. 92.
Laubach