Bundesverfassungsgericht - "Hartz IV"-Sätze sind verfassungswidrig
09.02.2010: Karlsruhe/MVregio Die seit 2005 geltenden "Hartz IV"-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten daher nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2010 eine Neuregelung treffen. Bis dahin blieben die verfassungswidrigen Vorschriften weiter anwendbar.
Das Verfassungsgericht entschied über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des hessischen Landessozialgerichts. In den Ausgangsverfahren hatten Familien mit "Hartz IV" aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und dem Werra-Meißner-Kreis in Hessen geklagt.
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