Anhebung der Hartz IV-Sätze - IfW Kiel hat Bedenken
09.02.2010: Kiel/MVregio Verfassungsgerichtsurteil: Noch geringere Arbeitsanreize für ALG II-Bezieher? Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil angemahnt, die Berechnung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder
beim Arbeitslosengeld II auf eine nachvollziehbare empirische Grundlage zu stellen.
"Wenn es zu einer Anhebung der Regelsätze kommt, wird der Abstand zwischen ALG II und Arbeitseinkommen verringert. Für ALG II-Bezieher wird es dadurch weniger attraktiv, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen", sagte IfW-Forscher Alfred Boss heute in Kiel.
"Unsere Untersuchungen zeigen, dass es sich für viele gering qualifizierte ALG II-Bezieher mit Kindern bereits heute kaum lohnt, im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist es umso dringlicher, die Anreize und Hilfen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu verbessern", so Boss.
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