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Erster Gesetzesvorstoß zu Aufweichung des Nichtraucherschutzes in MV

20.04.2008: Schwerin/MVregio Dreieinhalb Monate nach Inkrafttreten des Rauchverbots in Mecklenburg-Vorpommerns Gaststätten unternimmt die FDP-Fraktion einen ersten Anlauf zur Aufweichung des Nichtraucherschutzgesetzes.

Die Oppositionsfraktion will dem Landtag in dessen Sitzung am Mittwoch drei wesentliche Änderungen vorschlagen. So sollen Wirte von Kneipen mit nur einem Raum selbst entscheiden dürfen, ob dort geraucht werden darf oder nicht. "Das derzeitige Rauchverbot kommt einer Enteignung gleich, wenn kein abgetrennter Raum vorhanden ist, in dem geraucht werden kann", sagte der Fraktionsvorsitzende Michael Roolf im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Viele Raucher blieben von Ein-Raum-Kneipen weg, was für die Wirte dort existenzbedrohend sei.

An Schulen sollen den FDP-Vorstellungen zufolge wieder Raucherinseln eingerichtet werden dürfen. In Schulgebäuden und auf Schulgeländen ist bereits seit August 2007 das Rauchen verboten. "Jetzt verlassen viele Schüler dazu die Schulhöfe", sagte Roolf. Das sei unter dem Aspekt der Sicherheit ein Problem. Die Lehrer könnten ihre Schützlinge dann nicht mehr beaufsichtigen. Auch sei nicht kontrollierbar, ob wirklich nur über 18-Jährige sich eine Zigarette anstecken. Bundesweit war das Mindestalter für Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre erhöht worden.

Zudem wollen die Liberalen die Strafen im Fall des Rauchens trotz Rauchverbots deutlich senken. "Die Bußgelder in Mecklenburg- Vorpommern sind bundesweit die höchsten", sagte Roolf. Die Bußgeldandrohung gegen Raucher, die den gesetzlichen Verboten zuwiderhandeln, solle von 500 Euro auf 50 Euro sinken. Die Wirte sollten statt bis zu 10 000 Euro lediglich bis zu 500 Euro Bußgeld zahlen müssen, wenn sie das Rauchverbot nicht durchsetzen.

Gegen das Nichtraucherschutzgesetz haben bereits mehrere Wirte aus Mecklenburg-Vorpommern Klagen bei Landes- und Bundesverfassungsgericht eingereicht. In allen diesen Fällen geht es um die Situation kleiner Kneipen, die keinen abgetrennten Rauchraum einrichten können. Sie fühlen sich im Wettbewerb benachteiligt. Die Landesverfassungsgerichte in Sachsen und Rheinland-Pfalz haben die Nichtraucherschutzgesetze dort bereits zugunsten kleiner Kneipen gelockert.

MVregio Landesdienst mv/sn

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Artikel erstellt: 20.04.2008, 09:42, 2473 Anschläge

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