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Gericht erkennt Verfassungsbeschwerde der Landkreise als zulässig an

25.04.2007: Greifswald/MVregio Das Landesverfassungsgericht hat die von elf Landkreisen eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Kreisgebietsreform als zulässig anerkannt.

Zugleich äußerten die Richter heute in Greifswald Zweifel an der von der Landesregierung geäußerten Auffassung, dass das Kreisstrukturreformgesetz erst 2009 in Kraft trete und erst danach dagegen Rechtsmittel eingelegt werden könnten.

Verfassungsbeschwerde könne auch dann erhoben werden, wenn das Gesetz noch nicht in Kraft getreten sei, sagte Gerichtspräsident Gerhard Hückstädt zum Auftakt der dreitägigen mündlichen Verhandlung. Zudem sei bereits jetzt absehbar, dass die Beschwerdeführer in Zukunft von den Regelungen betroffen seien. Verfahrensbevollmächtigte verwiesen zudem darauf, dass die bestehenden Körperschaften wegen der ungewissen künftigen Strukturen derzeit keine Entscheidungen zum Beispiel über die Eröffnung eines Gymnasiums treffen könnten.

Auch dem Normenkontrollantrag von 24 ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten wurde zugestimmt. Eine entsprechende, aber zeitlich deutlich später eingereichte Verfassungsbeschwerde von vier kreisfreien Städten gegen die Kreisgebietsreform wurde unter Verweis auf zeitliche Probleme aus dem Verfahren ausgeklammert.

Nach Plänen der Landesregierung sollen die bisher zwölf Landkreise und sechs kreisfreien Städte zu fünf Großkreisen zusammengefasst werden, um Kosten zu sparen. Dagegen führen die Gegner der Reform unter anderem den Verlust an Bürgernähe und steigende Logistikkosten an. Seit August beraten bereits Arbeitsstäbe über den Aufbau der neuen Strukturen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist voraussichtlich in etwa drei Monaten zu rechnen.

MVregio Landesdienst mv/hgw

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Artikel erstellt: 25.04.2007, 14:25, 1948 Anschläge

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