Berufsgenossenschaften - Monopol schadet der Wirtschaft
18.07.2007: Rostock/MVregio Seit Jahren wehren sich zunehmend Unternehmer gegen die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften.
Sie ächzen unter der Last von Lohnnebenkosten sowie verordneten und aufgenötigten Beiträgen.
Berufsgenossenschaften besitzen in Deutschland ein staatlich gewolltes Monopol. Gesetzlich erzwungene Beiträge müssen durch die Unternehmen zusätzlich erwirtschaftet werden und stellen eine enorme Belastung dar. Nach den Berechnungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) steigt die Belastung beim Lastenausgleich sogar um nunmehr 168,8 %. Folge der Zwangsmitgliedschaft und der gesetzlich gesicherten Beiträge ist naturgemäß uneffizientes Wirtschaften der Berufsgenossenschaften selbst.
Die Unternehmerschaft, ihre Interessenvertretungen Bund Deutscher Arbeitgeber und Bundesverband der Deutschen Industrie BDA und BDI fordern seit langem eine Abschaffung des Monopols der Berufsgenossenschaften. Privatwirtschaftlichen Lösungen muß in diesen Versicherungsfragen Raum gegeben werden, so Dr. Seidel, Geschäftsführer des Rostocker Unternehmerverbandes. Er wendet sich vehement gegen diese Einrichtung aus Bismarckschen Zeiten, die inzwischen zu einer riesigen Verwaltungsmaschinerie verkommen ist. Er sucht den Schulterschluß mit den Wirtschaftsverbänden Mecklenburg-Vorpommerns sowie dem Bund Deutscher Arbeitgeber und dem Bundesverband der Industrie, um gemeinsam nach Alternativen zur obligatorischen Arbeitsunfallversicherung zu suchen.
"Grund ist nicht nur die erhebliche finanzielle Belastung der Unternehmen", argumentiert Seidel, "die Leistungen der Berufsgenossenschaften im Ernstfall stehen in keinem Verhältnis zu den Beiträgen." Langwierige juristische Auseinandersetzungen seien die Folge, oft sind die Beiträge durch die Berufsgenossenschaften auch viel zu hoch angesetzt, kritisiert Dr. Seidel die gegenwärtige Situation.
Unhaltbar sei auch der Zustand, dass über die Bauberufsgenossenschaften auch Schwarzarbeit versichert wird. Erleidet ein Schwarzarbeiter auf einer Baustelle bzw. auf der Arbeitswegstrecke (auch unter Alkoholeinwirkung) einen Unfall, so ist dieser über die Bauberufsgenossenschaft versichert wie ein normaler Unfall innerhalb der Arbeitszeit in einer Firma mit allen Legitimationen. Diese gesetzlich fundierte Situation widerstand schon etlichen Änderungsvorschlägen. Der erhöhte Einsatz von Wochenendermittlern zur Aufspürung und Verfolgung von Schwarzarbeit zeigt nur bedingt Ergebnisse. Abhilfe muss auf anderem Weg erfolgen. Seidel fordert Politik und Administration auf, den schwarzen Markt für Arbeit vorrangig durch Wiederbelebung der Marktkräfte und Wiederherstellung der Konkurrenzfähigkeit der legalen Arbeit zu bekämpfen. Eine Forderung muss bleiben, sagt Seidel, die Bauberufsgenossenschaften in die allgemeine Diskussion über die Zukunft der Sozialversicherung einzubeziehen. Die Zwangsmitgliedschaften sind aufzugeben und die Arbeit von Berufsgenossenschaften sind wettbewerbsfreundlich zu gestalten. Es ergeht die Forderung an die Politik, dieses entsprechend umzusetzen.
Fast 90 % aller Unternehmer sehen das genauso, ergab eine Umfrage des Unternehmerverbandes Rostock. "Die Unternehmen im Lande müssen dringend von unnötigem Ballast befreit werden, um sich ihrer Bestimmung widmen zu können. Eine Privatisierung und Liberalisierung der Aufgaben der Berufsgenossenschaften ist dringend notwendig, um die Verkrustungen aufzubrechen und Bewegung in das Preis-Leistungs-Verhältnis zu bringen." fordert Seidel. Zwangsmitgliedschaften seien noch nie förderlich für den Wettbewerb gewesen.
Vorschläge, was man durch den Gesetzgeber ändern könnte, wären eine deutliche Beschneidungen des vorgeschriebenen Leistungskatalogs. Also beispielsweise Herausnahme der Wegeunfälle (dies ist privates Risiko und hat mit Betriebszugehörigkeit in den wenigsten Fällen zu tun), Begrenzung der Rentenzahlungen, also Anpassung an das bestehende Sozialrecht, Revision der Entschädigungshöhen (sie sind immer deutlich höher als das, was die Krankenkassen zahlen). Auch die Herausnahme der Einzugsverpflichtung des Insolvenzgeldes für die Bundesagentur für Arbeit ist anzudenken, denn diese gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit der Berufsgenossenschaften hat aber auch gar nichts mit einer Unfallversicherung zu tun.
