Sicherheitsmängel bei der Beantragung der neuen ePässe
14.11.2007: Schwerin/MVregio "Die technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfassung von Passantragsdaten in den Passbehörden Mecklenburg-Vorpommerns und bei der Übermittlung der Daten
an den Passhersteller sind völlig unzureichend", so Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, heute in Schwerin. Allein angesichts dieser gravierenden Mängel zweifelt er an der Sicherheit des neuen ePasses und fordert die Einstellung des Verfahrens.
Neumann hatte eine Passbehörde kontrolliert, die das neue Verfahren zur Speicherung von Fingerabdrücken im Pass bereits während einer Testphase erprobt hatte. Dabei hatte er unter anderem die unzureichende Überprüfbarkeit des gesamten Antragsverfahrens und die unsichere Übermittlung der Antragsdaten an die Bundesdruckerei, welche die Pässe herstellt, festgestellt.
"Bei meiner Kontrolle wurde offensichtlich, dass die Ergebnisse des Testbetriebes nicht ordnungsgemäß ausgewertet wurden und dass die betreffende Passbehörde nicht in der Lage war, das Verfahren datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch zu bewerten. Aufgrund der gravierenden Mängel habe ich gegenüber dieser Passbehörde und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Beanstandung ausgesprochen", so Neumann weiter. "Um das bei der Verarbeitung biometrischer Daten erforderliche Datenschutzniveau erreichen zu können, habe ich eine Reihe von Empfehlungen gegeben. Das Verfahren zur Erhebung und Übermittlung von Passantragsdaten sollte erst nach der Umsetzung dieser Empfehlungen wieder aufgenommen werden."
Die stichprobenartige Anfrage bei weiteren Passbehörden ergab, dass in keinem Fall die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Die geprüften Passbehörden arbeiten durchweg mit automatisierten Verfahren, die nicht für die Nutzung freigegeben sind.
Seit dem 1. November 2007 geben die Passbehörden bundesweit elektronische Reisepässe der zweiten Generation aus, in denen auf einem Chip zusätzlich zu den bisherigen Angaben (Namen, Geburtstag, Seriennummer, Gültigkeitsdatum, digitalem Gesichtsfoto) zwei Fingerabdrücke in digitaler Form gespeichert werden.
MVregio Landesdienst mv/sn
