Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. verurteilt Wolfsabschuss in Niedersachsen und erstattet Strafanzeige
17.12.2007: Bonn/Großinzemoos/MVregio Am Samstag, 15. Dezember haben zwei niedersächsische Jäger in einem Waldgebiet bei Gedelitz, Landkreis Lüchow-Dannenberg bei einer Jagd einen Wolf erschossen.
Obwohl Wölfe nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht streng geschützt sind und jegliche Jagd auf sie verboten ist, gaben die 46- und 51-jährigen Männer mehrere Schüsse auf das Tier ab und trafen es dabei tödlich. Die bisherigen Ermittlungen der zuständigen Polizeibehörde ergaben, dass die Männer das Tier als Wolf erkannt hatten. Zur Begründung für die Tötung gaben sie an, das Tier sei bereits verletzt gewesen. Möglicherweise sei es bereits während einer Jagd in einem benachbarten Revier angeschossen worden. Eine forensische Untersuchung des toten Tiers soll dies klären.
Gegen die beiden Männer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz eingeleitet.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. verurteilt den Abschuss des Wolfes und wird bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten, denn eine genaue Aufklärung der Hintergründe derartiger Abschüsse und die Bestrafung der Täter haben große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Artenschutzes in Deutschland. Obwohl Wölfe seit 1990 in Gesamtdeutschland unter Schutz stehen, sind immer wieder einzelne Tiere erschossen worden.
Im Mai 2006 war erstmals seit der Ausrottung im Jahre 1904 wieder ein frei lebender Wolf in der Lüneburger Heide fotografiert und damit nachgewiesen worden. Die Jägerschaft Uelzen hatte den Wolf ausdrücklich begrüßt und versucht, durch Aufklärung in den eigenen Reihen sein Überleben zu fördern. Diese Bemühungen sind aber offensichtlich leider nicht über die Landkreisgrenzen hinaus erfolgreich gewesen.
MVregio Landesdienst mv/bn
