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Gericht befasst sich mit Verfassungsbeschwerde gegen Kita-Gesetz

22.11.2005: Greifswald/MVr Vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald wird am Donnerstag über eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Teil des im vergangenen Jahr beschlossenen Kita-Gesetzes mündlich verhandelt.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, behauptet die Stadt Parchim, dass sich durch Paragraph 20 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) die Last für Gemeinden bei der Finanzierung der Kita-Plätze gegenüber der früheren Rechtslage nach dem Kindertagesgesetz von 1992 erhöht habe. Die Stadt Parchim sieht darin einen verfassungswidrigen Verstoß gegen das so genannte Konnexitätsprinzip.

Das Prinzip besagt, dass das Land Gemeinden und Kreisen nur dann bestimmte Aufgaben auferlegen darf, wenn zugleich eine dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastung ausgeglichen wird. Die Landesregierung tritt der Verfassungsbeschwerde entgegen.

Der Termin der Urteilsverkündung soll im Anschluss an die Sitzung bekannt gegeben werden.

MVregio Greifswald ddp/hgw

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Artikel erstellt: 22.11.2005, 14:33, 1092 Anschläge

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