Ab Januar 08 Kommunal-Kombilohn für Langzeitarbeitslose möglich
27.12.2007: Kiel/MVregio Für Langzeitarbeitslose wird es ab 1. Januar 2008 eine zusätzliche Fördermöglichkeit im Rahmen eines Sonderprogramms der Bundesregierung geben: den Kommunal-Kombi. Dieses Programm gilt für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit.
Zuschüsse für die Einrichtung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen erhalten bundesweit - auf Antrag - 79 Städte und Landkreise, in denen die Arbeitslosenquote zwischen August 2006 und April 2007 durchschnittlich mindestens 15 Prozent betrug.
In Mecklenburg-Vorpommern waren es in diesem Zeitraum folgende Kreise und Städte: Uecker-Randow (24,5), Demmin (24,4), Mecklenburg-Strelitz (21,7), Stralsund (20,6), Güstrow (20,5), Ostvorpommern (20,5), Nordvorpommern (19,8), Neubrandenburg (19,3), Wismar (18,9), Greifswald (18,4), Müritz (18,2), Rügen (17,6), Rostock (17,1), Schwerin (17,1) und Parchim (16,4).
Zielgruppe des Programms sind Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und 12 Monate Arbeitslosengeld II bezogen haben. Mit dem Kommunal-Kombi können "zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten" zur "Wahrnehmung kommunaler Aufgaben" gefördert werden. Bei einer Neueinstellung erhalten öffentliche Arbeitgeber bis zur Hälfte des Bruttolohns - maximal 500 Euro - vom Bund. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kann dieser Betrag um 200 Euro ergänzt werden, um anteilig die entstehenden Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber zu erstatten. Die Förderung ist beschränkt auf drei Jahre. Der Lohn muss einem tariflichen Entgelt entsprechen oder ortsüblich sein. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 30 Stunden betragen.
Wie viele Arbeitsplätze die Kreise und Städte in Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung des Programms einrichten werden, kann zurzeit nicht prognostiziert werden.
MVregio Landesdienst mv/ki
