Hochwertige Arbeitskleidung ist am Arbeitsplatz nicht optional, sondern schon per Gesetz vorgeschrieben. Arbeitgeber stehen dabei in der Pflicht: Sie müssen eine hochwertige, den übertragenen Aufgaben entsprechende Schutzkleidung bereitstellen. Arbeitnehmende wiederum müssen diese bei vorliegender Vorschrift tatsächlich auch dauerhaft tragen. Daran sollten die schon ein Eigeninteresse haben – denn ein Unfall am Arbeitsplatz ist schneller geschehen als erwartet.
Der gesetzliche Rahmen für Arbeitsschutzkleidung
Besondere Bedeutung hat das Arbeitsschutzgesetz. Selbiges greift das Thema der sicheren Arbeitskleidung zweierlei auf: Der § 5 regelt eine objektive Gefährdungsbeurteilung. Zunächst liegt es also am Unternehmen festzustellen, welche potenziellen Gefahren am Arbeitsort und bei den übertragenen Aufgaben vorliegen. Anschließend greifen § 3 und 4. Diese umfassen verlässliche Schutzmaßnahmen, zu denen auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört.
Weiterhin greifen unter anderem diese Gesetze:
- die Betriebssicherheitsverordnung
- die EU-Verordnung 2016/425 bezüglich PSA
- die PSA-Benutzungsverordnung
- die relativ neue DGUV Vorschrift 1
Sie alle widmen sich auf unterschiedliche Weise der korrekten und hochwertigen Arbeitskleidung, ebenso wie sie den Strafrahmen für Verstöße festlegen. Von dem wären Unternehmen betroffen, die ihren Mitarbeitenden keine geeignete Arbeitskleidung bereitstellen.
Der Schutz der Gesundheit beginnt an den Füßen
Ob im Baugewerbe, der Logistik oder der Gebäudereinigung: Gefahren lauern in diesen Branchen überall und ständig. Reinigungsfachkräfte könnten zum Beispiel auf nassen Böden ausrutschen, Bauarbeiter auf hervorstehende Nägel treten und im Lager könnte eine schwere Palette auf den Fuß fallen. In all diesen Bereichen beginnen ein umsichtiges Schutzkonzept und die Beurteilung der Arbeitskleidung also an den Füßen.
Professionell konzipierte und den gesetzlichen Regularien entsprechende Cofra Sicherheitsschuhe gelten beispielsweise als hochwertig: Nicht zuletzt deshalb, weil sich die Marke an den bestehenden Schutzklassen und Klassifizierungen orientiert. Davon gibt es gleich mehrere, die jeweils aufeinander aufbauen. Das bedeutet: Umso höher die Schutzklasse, desto erweiterter der Schutz.
Schuhe der Klasse S1 eignen sich zum Beispiel nur für trockene Arbeitsumgebungen. Sie haben integrierte Schutzkappen und nutzen antistatische Materialien. Sofern das Schuhwerk noch einen Durchtrittschutz hat, gilt es als S1P. Reinigungskräfte und andere Berufe, die auf feuchten Böden unterwegs sind, sollten sicherstellen, dass das bereitgestellte Schuhwerk die Klassifizierung S2 oder höher trägt. Diese haben alle Schutzelemente der S1-Klasse, zusätzlich sind sie aber noch wasserdicht. Bei S3 kommen außerdem profilierte Sohlen hinzu.
Arbeitskleidung gehört auf Herz und Nieren getestet
Wer im Labor tätig ist und mit ätzenden Säuren in Kontakt kommt, muss auf die Qualität seiner Handschuhe ebenso wie weiterer Schutzkleidung achten. Speziell bei Sicherheitsschuhen können Mitarbeitende diese ebenfalls selbst unter die Lupe nehmen. Ein rutschfestes Profil der Laufsohle ist mit dem bloßen Auge erkennbar. Sofern ein Zehenschutz existiert, lässt sich das mit den Händen erfühlen. Der vordere Teil des Schuhs wurde dann mit robusten Kappen verstärkt. Ein Durchtrittschutz bewahrt die Füße zum Beispiel vor Nägeln. Die Zwischensohle ist optisch meist gut erkennbar, auch sie kann zudem erfühlt werden.
Bei der Qualität der Arbeitsbekleidung sind keine Kompromisse zu dulden! Zuletzt ereilte statistisch immer noch knapp 1 von 100.000 Erwerbstätigen ein Arbeitsunfall mit tödlichen Ausgang. Hochwertige Arbeitskleidung kann das Risiko nicht vollständig eliminieren, aber signifikant reduzieren.














