Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst ein großes Rechtsgebiet, das für Laien nur schwer überschaubar ist. Eine rechtzeitige Unterstützung durch den Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht schützt vor Gesetzesübertretungen und minimiert mögliche Folgen.

Wirtschaftsstrafrecht – die Rechtsgebiete

So mancher Fall, bei dem nach dem Wirtschaftsstrafrecht geurteilt wird, erregt Aufsehen in den Medien. Jüngst war es ein nun ehemaliger Oberstaatsanwalt, der trotz besserem Wissen mehrfach gegen das Wirtschaftsstrafrecht verstoßen hat. Das Landgericht Frankfurt am Main ahndete dessen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung mit sechs Jahren Haft. Auf das Strafmaß wirkte sich nicht nur Beruf aus, sondern auch die Tatsache, dass er und ein Mitangeklagter für die Vermittlung von Gutachten eigens eine Firma gegründet hatten.

Es müssen nicht immer die großen Fälle sein, die Anklagen nach dem Wirtschaftsstrafrecht nach sich ziehen. Manch einer gerät durch Unwissenheit vom rechten Weg ab und so mit dem Gesetz in Konflikt. Eine kompetente Beratung vor wirtschaftlichen Schritten oder in Zweifelsfällen trägt dazu bei, vielen Fallstricken auszuweichen. Ist der Ernstfall eingetreten und ein Strafbefehl erlassen, hilft die Vertretung durch einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht, das Ausmaß der Folgen möglichst gering zu halten.

Zum Rechtsgebiet zählen unter anderem:

  • Betrug nach dem Wirtschaftsstrafrecht
  • Subventionsbetrug
  • Kapitalanlagebetrug
  • Untreue
  • Korruptionsdelikte wie Bestechung und Vorteilsannahme
  • Steuerstrafangelegenheiten
  • Insolvenzstrafrecht, vor allem auch Insolvenzverschleppung

Oft verwischen sich die Übergänge, die vom üblichen oder tolerierbaren Handeln in wirtschaftlichen Belangen hin zur Straftat führen. Welches Netzwerk, welche Zusammenarbeit gehört zu einem normalen Geschäftsgebaren, wann kann die Vergabe von Aufträgen an diese Partner bereits strafbar sein? Wann ist bei drohender Insolvenz eine zeitweilige Handlungsunfähigkeit noch mit dem Schrecken zu erklären, wann wird das Nichtstun zur Insolvenzverschleppung? Die Antwort auf diese und ähnliche Fragen erhalten Sie bei einem erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin, der wesentlich dazu beitragen kann, dass Sie vor Gesetzesübertretungen bewahrt bleiben.

Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten – Wirtschaftsstrafrecht

Was für den einen Fall gilt, muss für den anderen nicht zutreffen. Wie in jeder Rechtssache kommt es auch beim Wirtschaftsstrafrecht auf Details an. Meinungen aus dem Freundeskreis, am Stammtisch getätigte Aussagen und selbst korrekte Seiten im Internet sind deshalb im Einzelfall kaum hilfreich. Wie sich die juristischen Gebiete überschneiden und nach welchem Recht zu bewerten und zu urteilen ist, ist eine Angelegenheit für Fachleute. Die unterschiedlichen Fälle und Einschätzungen im Wirtschaftsstrafrecht bedürfen einer genauen Begutachtung und Beurteilung, wie sie nur ein im Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt vornehmen kann.

Bestehen also Zweifel am eigenen redlichen Handeln, heißt es rasch zu reagieren. Eine ausführliche Rechtsberatung ist eine solide Basis dafür, späteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Wirtschaftskriminalität – Rechtsbeistand für Opfer und Täter

Die zunehmende Digitalisierung der letzten Jahre, aber auch besondere Situationen wie die Corona-Pandemie führten dazu, dass die Zahl der Wirtschaftsstraftaten ebenfalls anstieg. Das zuständige Bundeskriminalamt berichtet von einem zweiten Jahr in Folge, in dem die Zahlen erneut anstiegen. Subventionsbetrug, Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Finanzbetrug überwiegen in der letzten Statistik.

Die Aufgabe eines fachlich versierten Anwalts für Wirtschaftsstraftaten ist es nicht nur, Täter vor einer allzu heftigen Strafe zu bewahren. Er ist auch dann zur Stelle, wenn die Opfer von Straftaten seine Hilfe benötigen. Wer unwissentlich oder aus einer kurzfristigen Notlage heraus gegen die Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes gehandelt hat, darf ebenso auf seine Unterstützung zählen. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht, Lösungswege aufzuzeigen.

Oft können durch eine Selbstanzeige die Folgen einer solchen Straftat gemildert oder gar abgewendet werden. Dies ist bei vielen Delikten von Steuerhinterziehung der Fall. Wer sich – nach Absprache mit und nach gründlicher Beratung durch den Rechtsanwalt – selber bei den Behörden meldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Straffreiheit rechnen. Nicht entbunden werden diese Personen jedoch davon, die erforderlichen steuerlichen Angaben nachzureichen und entsprechende Steuerbeträge nachzuzahlen.

Auch bei Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kann die Eigeninitiative Vorteile bringen. Hier sind es jährlich Millionenschäden, die zu Ungunsten der Allgemeinheit begangen werden. Whistleblower in diesem Bereich fehlt mitunter nach wie vor ein sinnvoller Schutz. Bleibt dieser aus, werden nur wenige Personen bereit sein, Straftaten gegenüber den Behörden zu melden. Wer als Mitwisser oder Mittäter reinen Tisch machen möchte, berät sich deshalb sinnvoller Weise ebenfalls vor der Meldung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Nur so kann Schaden vom Whistleblower selbst und vor allem von der Gemeinschaft aller Versicherten abgewendet werden.

 

Laubach